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Mitglieder von Krankenkassen
Bei allen gesetzlichen Krankenkassen ist Psychotherapie bei Vorliegen der
fachlichen Notwendigkeit (Indikation) eine Pflichtleistung. Das Antragsverfahren
und der Umfang der Kostenübernahme sind durch Richtlinien geregelt. Die Kosten
der Behandlung werden von der jeweiligen Krankenkasse voll übernommen.
Privatpatienten und Beihilfe
Psychotherapie ist im Leistungsvertrag fast aller Privatpatienten enthalten, der
genaue Umfang sollte bei der Krankenversicherung erfragt werden. Bei der
Beihilfe für Beamte ist die Psychotherapie durch die Beihilfevorschriften
geregelt. Die Abrechnung richtet sich nach der GOP/GOÄ.
Anmeldung
Bei der Anmeldung im Sekretariat der Praxis wird der Termin für ein
ausführliches Erstgespräch vergeben. Der Patient kann den Psychotherapeuten
direkt mit seiner Versichertenkarte aufsuchen, eine ärztliche Überweisung ist
nicht erforderlich. Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt über die
Versichertenkarte der Krankenkasse.
Diagnostik
Das Erstgespräch dient dazu, die Beschwerden psychologisch einzuordnen. Außerdem
wird geprüft, ob eine Psychotherapie als Behandlungsmaßnahme sinnvoll ist. Für
die Einleitung einer Psychotherapie sind weitere Vorgespräche erforderlich
(Angaben zum Krankheitsverlauf, zur lebensgeschichtlichen Entwicklung und
Durchführung testpsychologischer Verfahren). Die Kosten für die Diagnostik
werden ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.
Kassenantrag
Für die Bewilligung der Psychotherapie durch einen Kostenträger (Krankenkasse,
Beihilfestelle, Private Krankenversicherung) ist ein schriftlicher Antrag
erforderlich. Der Patient erhält danach einen Bescheid mit Angabe der
bewilligten Behandlungsstunden.
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