Therapieantrag

 

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Mitglieder von Krankenkassen
Bei allen gesetzlichen Krankenkassen ist Psychotherapie bei Vorliegen der fachlichen Notwendigkeit (Indikation) eine Pflichtleistung. Das Antragsverfahren und der Umfang der Kostenübernahme sind durch Richtlinien geregelt. Die Kosten der Behandlung werden von der jeweiligen Krankenkasse voll übernommen.

Privatpatienten und Beihilfe
Psychotherapie ist im Leistungsvertrag fast aller Privatpatienten enthalten, der genaue Umfang sollte bei der Krankenversicherung erfragt werden. Bei der Beihilfe für Beamte ist die Psychotherapie durch die Beihilfevorschriften geregelt. Die Abrechnung richtet sich nach der GOP/GOÄ.

Anmeldung
Bei der Anmeldung im Sekretariat der Praxis wird der Termin für ein ausführliches Erstgespräch vergeben. Der Patient kann den Psychotherapeuten direkt mit seiner Versichertenkarte aufsuchen, eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich. Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt über die Versichertenkarte der Krankenkasse.

Diagnostik
Das Erstgespräch dient dazu, die Beschwerden psychologisch einzuordnen. Außerdem wird geprüft, ob eine Psychotherapie als Behandlungsmaßnahme sinnvoll ist. Für die Einleitung einer Psychotherapie sind weitere Vorgespräche erforderlich (Angaben zum Krankheitsverlauf, zur lebensgeschichtlichen Entwicklung und Durchführung testpsychologischer Verfahren). Die Kosten für die Diagnostik werden ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.

Kassenantrag
Für die Bewilligung der Psychotherapie durch einen Kostenträger (Krankenkasse, Beihilfestelle, Private Krankenversicherung) ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Patient erhält danach einen Bescheid mit Angabe der bewilligten Behandlungsstunden.