FAQ - häufige Fragen

 

Startseite
Aktuelles
Dipl.-Sozpäd. Gerstner
Dipl.-Psych. Ritter
Fotos der Praxis
FAQ - häufige Fragen
Praxis-Info
Stellenangebot
Impressum

Welche psychotherapeutischen Verfahren werden in der Praxis Ritter und Gerstner angeboten?

Für den Bereich Erwachsene (Therapeut: Dipl.-Psych. Klaus Ritter) wird angeboten:

- tiefenpsychologische Kurzzeittherapie,
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
- Psychoanalyse

Durchgeführt wird die Behandlung als Einzeltherapie, Gruppentherapie wird in der Praxis nicht angeboten.

Für den Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (bis 21 Jahre)
(Therapeutin: Dipl.-Sozialpäd. Ulrike Gerstner) wird angeboten:

- Kurzzeittherapie bei Kindern und Jugendlichen,
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen,
- analytische Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen,
- zusätzlich zu den Therapien begleitende Behandlung der Eltern oder weiterer Bezugspersonen.

Für diese therapeutischen Verfahren besteht eine Zulassung für alle Krankenkassen.

--------------------------------------------------------------------------------

Brauche ich für die psychotherapeutische Behandlung eine Überweisung?

Sie können die Praxis Ritter & Gerstner ohne Überweisung direkt mit der Versichertenkarte der Krankenkasse und ohne Überweisung durch einen Arzt aufsuchen.

Als Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen sind wir für alle Kassen zugelassen, so dass eine ärztliche Anordnung oder Überweisung für das Erstgespräch nicht erforderlich ist. Bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt die Abrechnung sämtlicher Leistungen über die Versichertenkarte. Diese Regelung gilt grundsätzlich für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die eine Approbation erhalten haben und von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen worden sind. Die jeweilige Bezirksstelle der Kassenärztlichen Vereinigung führt eine Liste der zugelassenen Psychotherapeuten. Außerdem wird diese Liste den jeweiligen Geschäftsstellen der Krankenkassen zur Verfügung gestellt.
 
--------------------------------------------------------------------------------

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie?

In Verträgen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Verbänden der Krankenkassen ist die Durchführung der Psychotherapie als Kassenleistung festgelegt. Die Psychotherapierichtlinien sehen vor, dass die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie Leistungen der Krankenkassen sind, sofern eine Notwendigkeit (Indikation) dafür besteht. Zunächst können ohne Antrag fünf bis acht Vorgespräche beim jeweiligen Psychotherapeuten durchgeführt werden, außerdem die erforderliche testpsychologische Diagnostik. Die Kosten für diese Leistungen werden ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte. Falls über die Vorgespräche hinaus die Einleitung einer Psychotherapie notwendig ist, wird ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Nach Zustimmung durch die Krankenkasse (Bewilligungsbescheid an den Patienten) kann die Behandlung durchgeführt werden. Die Krankenkasse teilt im Bewilligungsbescheid mit, wie viele Stunden Psychotherapie genehmigt worden sind. Die Kosten für die Psychotherapie werden von der Krankenkasse voll übernommen. Eine Zuzahlung für den Patienten ist nicht vorgesehen. Falls die beantragte Stundenzahl nicht ausreicht, gibt es die Möglichkeit, bis zu einer festgelegten Höchstgrenze entsprechend auf Antrag zu verlängern.
 
--------------------------------------------------------------------------------

Bei welchen Beschwerden sollte ich einen Psychotherapeuten aufsuchen?

Viele Beschwerden und Symptome können auf tiefer liegende seelische Belastung oder Störung hinweisen. Eine Abklärung ist beispielsweise sinnvoll, wenn es zu einem länger anhaltenden Gefühl der inneren Leere kommt, wenn unerklärliche Angstzustände ohne entsprechenden Anlass auftreten oder wenn man von Zwangsgedanken oder –handlungen geplagt wird.

Weiterhin ist ein Warnsymptom, wenn es in Beziehungen mit Mitmenschen zu immer gleichen Abläufen kommt und man das Gefühl hat, einem inneren Muster zu erliegen und darunter zu leiden. Beispielsweise können häufige Trennungen auf einen unbewussten Konflikt hinweisen, der sich jeweils neu in Beziehungen wiederholt.

Ein weiterer Bereich sind somatische Symptome, für die eine hausärztliche oder fachärztliche Abklärung keine ausreichende organische Begründung liefert. Es kann sich dann um so genannte psychosomatische Störungen handeln, deren eigentliche Ursache im seelischen Bereich zu suchen ist. Beispielsweise kann dies häufig bei Schmerzsyndromen der Fall sein, bei Hauterkrankungen, bei Störungen im Magen-Darm-Bereich oder bei Herzerkrankungen.

Eine psychotherapeutische Abklärung ist grundsätzlich sinnvoll, wenn man längere Zeit einer erheblichen Stresssituation oder Belastung ausgesetzt ist, weil diese akuten Belastungen häufig der Auslöser für eine psychische Erkrankung sind.
 
--------------------------------------------------------------------------------

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Vorgespräche und die testpsychologische Diagnostik dienen dazu abzuklären, wie tiefgehend ein seelischer Konflikt ist und in welchem Umfang Psychotherapie zur Besserung und Heilung angewandt werden sollte.

Grundsätzliche stehen drei Verfahren zur Auswahl:

1. Tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie.
Bei dieser Behandlungsform bewilligt die Krankenkasse bis 25 Sitzungen. In der Regel werden damit aktuelle und überschaubare Konflikte behandelt, die sich voraussichtlich im Rahmen des Therapieverfahrens bessern lassen. Zusätzlich kann die Kurzzeittherapie dazu dienen, die Notwendigkeit einer Langzeittherapie ausführlich abzuklären.

2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Dieses Verfahren wird eingesetzt, um ausgeprägte und aktuell wirksame neurotische Konflikte zentriert behandeln zu können. Die Behandlung findet im Sitzen mit ein bis zwei Sitzungen pro Woche über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren statt. Für das Behandlungsverfahren stellt die Krankenkasse beim ersten Antrag 50 Sitzungen zur Verfügung und die Höchstgrenze beträgt 100 Sitzungen. Bei der tiefenpsychologisch fundierten Einzeltherapie ist es wichtig, dass die Sitzungen kontinuierlich wahrgenommen werden, und der Patient erhält in der Regel feste Behandlungstermine, die sich jede Woche wiederholen.

3. Psychoanalytische Psychotherapie.
Psychoanalyse zielt darauf, mit einer dichten und kontinuierlichen Therapie charakterliche Prägungen der Kindheit, Traumatisierungen und frühere Mangelzustände umfassend aufzuarbeiten und zu bewältigen. Dazu liegt der Patient mit zwei bis vier Sitzungen pro Woche auf der Couch. Analysen dauern relativ lange, da die gesamte Charakterstruktur innerhalb der Behandlung angegangen wird und die wesentlichen unbewussten Konflikte durchgearbeitet werden müssen. Gleichzeitig soll aufgedeckt werden, wie diese unbewussten Konflikte aktuell wirksam werden, beispielsweise in Beziehungsstörungen oder Symptomen. In der Psychoanalyse erlebt der Patient eine Art Wiederholung kindlicher Prägungen und die ursprünglich beschädigten Gefühle können der Verarbeitung zugänglich gemacht werden. Wesentlicher Bestandteil der Psychoanalyse ist die Beziehung des Patienten zum Analytiker, da sich in dieser Beziehungsstruktur wesentliche unbewusste Konflikte des Patienten wiederholen. Der Analytiker versucht, diese Konflikte allmählich bewusst zu machen.

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie brauchen deshalb lange Zeit, weil sie nicht versuchen, kurzfristig Symptome zum Verschwinden zu bringen, sondern diese Verfahren kümmern sich um die tiefer liegenden Ursachen der neurotischen Störung. Da sich gegen die Aufdeckung dieser unbewussten Konflikte hefte seelische Widerstände zeigen, ist nur ein kontinuierliches und gleichzeitig behutsames Vorgehen in der Therapie Erfolg versprechend.
 
--------------------------------------------------------------------------------

Wie ist die Schweigepflicht geregelt?

Bezüglich der Psychotherapie besteht die im Strafgesetzbuch festgelegte Schweigepflicht. Inhalte der Therapie dürfen vom Therapeuten ohne Erlaubnis des Patienten an keine Person oder Institution weitergeleitet werden.

Auch die Krankenkasse oder der Hausarzt des Patienten haben keinen Zugriff auf die Inhalte der Behandlung. Die Krankenkasse erfährt für den Antrag lediglich eine allgemein gehaltene Diagnose. Der Hausarzt oder der überweisende Facharzt kann jedoch mit Zustimmung des Patienten einen Bericht vom Psychotherapeuten erhalten.
 
--------------------------------------------------------------------------------

Wie ist der Ablauf bei der Beantragung der Psychotherapie?

Zunächst stehen am Anfang ein Erstgespräch, bei dem der Patient über sein Beschwerdebild berichtet und der behandelnde Psychotherapeut eine Einordnung der Störung vollzieht. Falls eine Indikation für Psychotherapie vorliegen könnte, werden weitere Vorgespräche durchgeführt (maximal fünf bis acht). Danach wird eine Absprache getroffen, ob eine Behandlung in Form von Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist und in welchem Umfang Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden soll. Falls es zu einem Antrag bei der Krankenkasse kommt, muss diese die Notwendigkeit überprüfen und erstellt danach einen Bescheid für den Patienten. Die Bearbeitung durch die Krankenkasse dauert derzeit vier bis acht Wochen.

 --------------------------------------------------------------------------------

Wie wirkt Psychotherapie?

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen eingesetzte Psychotherapie versucht, ein Störungsbild durch Gespräche mit dem Patienten zu bessern. Der Ansatz bei der Psychoanalyse und den daraus abgeleiteten Verfahren (tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapie, tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie) ist grundsätzlich, dass bei dem Patienten unbewusste Konflikte oder seelische Belastungen wirksam sind, die eine pathogene (krankmachende) Wirkung in Form von Symptomen oder Beziehungsstörungen entwickelt haben. Dies führt in der Regel zu einem erheblichen Leidensdruck und zu einer Einschränkung der Lebensqualität. Solche Symptome sind beispielsweise depressive Niedergeschlagenheit, psychosomatische Beschwerden, Angstzustände ohne realen Anlass oder Zwangssymptome. Psychotherapie zielt darauf, dass sich der Patient im Gespräch mit dem Therapeuten mit seinem inneren Geschehen beschäftigt und einen allmählichen Zugang findet, damit die unbewussten Konflikte von ihm bearbeitet und schließlich verarbeitet werden können. Die psychoanalytischen Verfahren zielen darauf, dass der Patient umfassend lernt, seine seelischen Abläufe besser zu erspüren und zu verstehen, um zukünftig neurotische Konfliktstrukturen zu vermeiden.

--------------------------------------------------------------------------------

Welche Art Psychotherapie ist die richtige für mich?

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für die folgenden Verfahren übernommen: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse.

In der Praxis Ritter & Gerstner werden die psychoanalytischen Verfahren (tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und psychoanalytische Psychotherapie für Erwachsene, Jugendliche und Kinder) angeboten. Außerhalb der Kassenärztlichen Versorgung gibt es einen Markt für weitere Therapieangebote, die jedoch vom Patienten selbst bezahlt werden müssen und deren Qualität häufig mehr als fraglich ist.

In die gesetzliche Krankenversicherung haben nur diejenigen Verfahren Aufnahme gefunden, die ihre Wirksamkeit wissenschaftlich über einen langen Zeitraum nachgewiesen haben und die über ein überprüftes Konzept und eine entsprechende methodische Herangehensweise verfügen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Patient nicht mit unabgesicherten Psychotherapieverfahren behandelt wird, sondern nur mit ausreichend fundierten. Entsprechend prüft die Kassenärztliche Vereinigung vor der Zulassung des jeweiligen Psychotherapeuten seine Qualifikation. Dabei sind nach dem Studium der Medizin oder der Psychologie (zusätzlich Sozialpädagogik bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) mehrjährige Zusatzausbildungen in dem jeweiligen Psychotherapieverfahren nachzuweisen und bereits umfangreiche Erfahrungen in der Behandlung von Patienten. Dadurch ist die Kassenzulassung eines Psychotherapeuten wichtiges Qualitätsmerkmal.

--------------------------------------------------------------------------------

Werden in der Psychotherapie Medikamente eingesetzt?

Der Psychologische Psychotherapeut verordnet keine Medikamente. In der Regel kommt die psychotherapeutische Behandlung ohne medikamentöse Mitbehandlung aus. In bestimmten Notfällen wird jedoch der Hausarzt oder ein Facharzt eingeschaltet, damit vorübergehend eine Stützung über Psychopharmaka erfolgen kann. Zielsetzung einer Psychotherapie ist es, eine dauerhafte Einnahme von Psychopharmaka überflüssig zu machen.

--------------------------------------------------------------------------------

Was ist der Unterschied zwischen einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und einer Psychoanalyse?

Der Unterschied bezieht sich einmal auf die Rahmenbedingungen der Psychotherapie, zum anderen auf die Zielsetzungen. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie wird im Sitzen durchgeführt, und zwar mit ein bis zwei Behandlungsstunden pro Woche auf einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren. Demgegenüber findet die psychoanalytische Psychotherapie im Liegen auf der Couch statt. Es werden zwei bis vier Behandlungsstunden pro Woche durchgeführt, und die Behandlung dauert zwei bis vier Jahre.

Bei der tiefenpsychologischen Behandlung werden in erster Linie aktuell wirksame Konflikte im Patienten und in seinen Beziehungen behandelt, demgegenüber versucht die Psychoanalyse umfassend, die Grundlagen neurotischer Konflikte in den Prägungen der Kindheit aufzudecken und zu verändern.

--------------------------------------------------------------------------------

Warum liegt man bei einer Psychoanalyse auf der Couch?

Die Psychoanalyse ist ein Verfahren, das von Sigmund Freud begründet worden ist und seitdem in verschiedene Richtungen weiterentwickelt wurde. Bereits bei Freud wurde als Arbeitsmittel die Behandlungscouch eingesetzt. Ziel dieser Behandlungsform ist, dass der Patient seinen Analytiker nicht sehen kann und daher von dessen Reaktionen wenig beeinflusst wird. Das Liegen auf der Couch fördert den Versuch des Patienten, frühere Erlebnisweisen und innere Konflikte wieder aufzudecken. Dazu dienen die Einfälle des Patienten, seine Träume und Phantasien.

--------------------------------------------------------------------------------

Warum schweigt der Analytiker häufig in der Psychoanalyse?

Innerhalb einer Psychoanalyse ist es wichtig, dass der Patient über seine Schilderungen (Assoziationen, Träume, Phantasien und Alltagsgeschehen) einen Zugang zu seinen unbewussten Gefühlen und Konflikten bekommt. Es ist der Versuch, sich selbst zu erkunden. Dabei greift der Analytiker häufig wenig ein, um den Strom der Assoziationen nicht zu unterbrechen und zu kanalisieren. Außerdem dient der Analytiker bei vielen Konflikten wie eine Art Spiegel und der Patient soll seine Gefühle und Eindrücke auf ihn richten. Um diesen Prozess zu fördern, hält sich der Analytiker zusätzlich mit Eingriffen in das therapeutische Geschehen zurück.

--------------------------------------------------------------------------------

Was ist das Ziel einer Psychoanalyse?

Grundlegendes Ziel der Psychoanalyse ist, die neurotischen Konflikte aufzulösen und die emotionalen Mangelzustände zu bessern. Dadurch soll die Arbeits- und Liebesfähigkeit des Patienten wieder langfristig hergestellt werden. Psychoanalyse zielt damit nicht auf eine kurzfristige Besserung oder Unterdrückung von Symptomen, sondern auf eine langfristige Veränderung der Charakterstrukturen und eine Stabilisierung des Ichs. Über die Psychoanalyse kann der Patient allmählich seine Bedürfnisse, Gefühle und Interessen entdecken, ihre unbewussten Anteile erkunden, und er wird dadurch besser in die Lage versetzt, sich mehr zu akzeptieren und sich in Beziehungen einzubringen.

 --------------------------------------------------------------------------------

Wie ist Psychotherapie bei den privat Versicherten geregelt?

Der Umfang der Psychotherapie ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen unterschiedlich. Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlen pro Jahr (häufig 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können. Manche Gesellschaften sehen, ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen, vor, dass zunächst eine Prüfung des Antrages erfolgt und dann über die beantragte Stundenzahl für Psychotherapie entschieden wird. Einige wenige Krankenversicherungen lehnen die Kostenübernahme bei psychologischen Psychotherapeuten ab, obwohl seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (01.01.1999) eine Gleichbehandlung ärztlicher und psychologischer Psychotherapeuten vorgesehen ist.

Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
 
--------------------------------------------------------------------------------

Wie ist die Regelung für Beihilfeberechtigte?

Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Dort ist einheitlich geregelt, dass eine Kostenübernahme für die Verfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse besteht. Falls mehr als 10 Sitzungen Psychotherapie erforderlich sind, muss ein entsprechend Antrag bei der Beihilfestelle vorab gestellt werden. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dann dem Bescheid der Beihilfestelle entsprechend an. Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der analogen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die jeweiligen Honorarsätze der beiden Gebührenordnungen sind identisch.