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Welche psychotherapeutischen Verfahren werden in der Praxis Ritter und
Gerstner angeboten?
Für den Bereich Erwachsene (Therapeut: Dipl.-Psych. Klaus Ritter) wird
angeboten:
- tiefenpsychologische Kurzzeittherapie,
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
- Psychoanalyse
Durchgeführt wird die Behandlung als Einzeltherapie, Gruppentherapie wird in der
Praxis nicht angeboten.
Für den Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (bis 21 Jahre)
(Therapeutin: Dipl.-Sozialpäd. Ulrike Gerstner) wird angeboten:
- Kurzzeittherapie bei Kindern und Jugendlichen,
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen,
- analytische Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen,
- zusätzlich zu den Therapien begleitende Behandlung der Eltern oder weiterer
Bezugspersonen.
Für diese therapeutischen Verfahren besteht eine Zulassung für alle
Krankenkassen.
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Brauche ich für die psychotherapeutische Behandlung eine Überweisung?
Sie können die Praxis Ritter & Gerstner ohne Überweisung direkt mit der
Versichertenkarte der Krankenkasse und ohne Überweisung durch einen Arzt
aufsuchen.
Als Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen sind wir für alle Kassen
zugelassen, so dass eine ärztliche Anordnung oder Überweisung für das
Erstgespräch nicht erforderlich ist. Bei Mitgliedern der gesetzlichen
Krankenkassen erfolgt die Abrechnung sämtlicher Leistungen über die
Versichertenkarte. Diese Regelung gilt grundsätzlich für psychologische
Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die eine
Approbation erhalten haben und von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung
zugelassen worden sind. Die jeweilige Bezirksstelle der Kassenärztlichen
Vereinigung führt eine Liste der zugelassenen Psychotherapeuten. Außerdem wird
diese Liste den jeweiligen Geschäftsstellen der Krankenkassen zur Verfügung
gestellt.
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Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie?
In Verträgen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Verbänden
der Krankenkassen ist die Durchführung der Psychotherapie als Kassenleistung
festgelegt. Die Psychotherapierichtlinien sehen vor, dass die
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und
die Verhaltenstherapie Leistungen der Krankenkassen sind, sofern eine
Notwendigkeit (Indikation) dafür besteht. Zunächst können ohne Antrag fünf bis
acht Vorgespräche beim jeweiligen Psychotherapeuten durchgeführt werden,
außerdem die erforderliche testpsychologische Diagnostik. Die Kosten für diese
Leistungen werden ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. Die Abrechnung
erfolgt über die Versichertenkarte. Falls über die Vorgespräche hinaus die
Einleitung einer Psychotherapie notwendig ist, wird ein entsprechender Antrag
bei der Krankenkasse gestellt. Nach Zustimmung durch die Krankenkasse
(Bewilligungsbescheid an den Patienten) kann die Behandlung durchgeführt werden.
Die Krankenkasse teilt im Bewilligungsbescheid mit, wie viele Stunden
Psychotherapie genehmigt worden sind. Die Kosten für die Psychotherapie werden
von der Krankenkasse voll übernommen. Eine Zuzahlung für den Patienten ist nicht
vorgesehen. Falls die beantragte Stundenzahl nicht ausreicht, gibt es die
Möglichkeit, bis zu einer festgelegten Höchstgrenze entsprechend auf Antrag zu
verlängern.
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Bei welchen Beschwerden sollte ich einen Psychotherapeuten aufsuchen?
Viele Beschwerden und Symptome können auf tiefer liegende seelische Belastung
oder Störung hinweisen. Eine Abklärung ist beispielsweise sinnvoll, wenn es zu
einem länger anhaltenden Gefühl der inneren Leere kommt, wenn unerklärliche
Angstzustände ohne entsprechenden Anlass auftreten oder wenn man von
Zwangsgedanken oder –handlungen geplagt wird.
Weiterhin ist ein Warnsymptom, wenn es in Beziehungen mit Mitmenschen zu immer
gleichen Abläufen kommt und man das Gefühl hat, einem inneren Muster zu erliegen
und darunter zu leiden. Beispielsweise können häufige Trennungen auf einen
unbewussten Konflikt hinweisen, der sich jeweils neu in Beziehungen wiederholt.
Ein weiterer Bereich sind somatische Symptome, für die eine hausärztliche oder
fachärztliche Abklärung keine ausreichende organische Begründung liefert. Es
kann sich dann um so genannte psychosomatische Störungen handeln, deren
eigentliche Ursache im seelischen Bereich zu suchen ist. Beispielsweise kann
dies häufig bei Schmerzsyndromen der Fall sein, bei Hauterkrankungen, bei
Störungen im Magen-Darm-Bereich oder bei Herzerkrankungen.
Eine psychotherapeutische Abklärung ist grundsätzlich sinnvoll, wenn man längere
Zeit einer erheblichen Stresssituation oder Belastung ausgesetzt ist, weil diese
akuten Belastungen häufig der Auslöser für eine psychische Erkrankung sind.
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Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Die Vorgespräche und die testpsychologische Diagnostik dienen dazu abzuklären,
wie tiefgehend ein seelischer Konflikt ist und in welchem Umfang Psychotherapie
zur Besserung und Heilung angewandt werden sollte.
Grundsätzliche stehen drei Verfahren zur Auswahl:
1. Tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie.
Bei dieser Behandlungsform bewilligt die Krankenkasse bis 25 Sitzungen. In der
Regel werden damit aktuelle und überschaubare Konflikte behandelt, die sich
voraussichtlich im Rahmen des Therapieverfahrens bessern lassen. Zusätzlich kann
die Kurzzeittherapie dazu dienen, die Notwendigkeit einer Langzeittherapie
ausführlich abzuklären.
2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Dieses Verfahren wird eingesetzt, um ausgeprägte und aktuell wirksame
neurotische Konflikte zentriert behandeln zu können. Die Behandlung findet im
Sitzen mit ein bis zwei Sitzungen pro Woche über einen Zeitraum von ein bis zwei
Jahren statt. Für das Behandlungsverfahren stellt die Krankenkasse beim ersten
Antrag 50 Sitzungen zur Verfügung und die Höchstgrenze beträgt 100 Sitzungen.
Bei der tiefenpsychologisch fundierten Einzeltherapie ist es wichtig, dass die
Sitzungen kontinuierlich wahrgenommen werden, und der Patient erhält in der
Regel feste Behandlungstermine, die sich jede Woche wiederholen.
3. Psychoanalytische Psychotherapie.
Psychoanalyse zielt darauf, mit einer dichten und kontinuierlichen Therapie
charakterliche Prägungen der Kindheit, Traumatisierungen und frühere
Mangelzustände umfassend aufzuarbeiten und zu bewältigen. Dazu liegt der Patient
mit zwei bis vier Sitzungen pro Woche auf der Couch. Analysen dauern relativ
lange, da die gesamte Charakterstruktur innerhalb der Behandlung angegangen wird
und die wesentlichen unbewussten Konflikte durchgearbeitet werden müssen.
Gleichzeitig soll aufgedeckt werden, wie diese unbewussten Konflikte aktuell
wirksam werden, beispielsweise in Beziehungsstörungen oder Symptomen. In der
Psychoanalyse erlebt der Patient eine Art Wiederholung kindlicher Prägungen und
die ursprünglich beschädigten Gefühle können der Verarbeitung zugänglich gemacht
werden. Wesentlicher Bestandteil der Psychoanalyse ist die Beziehung des
Patienten zum Analytiker, da sich in dieser Beziehungsstruktur wesentliche
unbewusste Konflikte des Patienten wiederholen. Der Analytiker versucht, diese
Konflikte allmählich bewusst zu machen.
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische
Psychotherapie brauchen deshalb lange Zeit, weil sie nicht versuchen,
kurzfristig Symptome zum Verschwinden zu bringen, sondern diese Verfahren
kümmern sich um die tiefer liegenden Ursachen der neurotischen Störung. Da sich
gegen die Aufdeckung dieser unbewussten Konflikte hefte seelische Widerstände
zeigen, ist nur ein kontinuierliches und gleichzeitig behutsames Vorgehen in der
Therapie Erfolg versprechend.
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Wie ist die Schweigepflicht geregelt?
Bezüglich der Psychotherapie besteht die im Strafgesetzbuch festgelegte
Schweigepflicht. Inhalte der Therapie dürfen vom Therapeuten ohne Erlaubnis des
Patienten an keine Person oder Institution weitergeleitet werden.
Auch die Krankenkasse oder der Hausarzt des Patienten haben keinen Zugriff auf
die Inhalte der Behandlung. Die Krankenkasse erfährt für den Antrag lediglich
eine allgemein gehaltene Diagnose. Der Hausarzt oder der überweisende Facharzt
kann jedoch mit Zustimmung des Patienten einen Bericht vom Psychotherapeuten
erhalten.
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Wie ist der Ablauf bei der Beantragung der Psychotherapie?
Zunächst stehen am Anfang ein Erstgespräch, bei dem der Patient über sein
Beschwerdebild berichtet und der behandelnde Psychotherapeut eine Einordnung der
Störung vollzieht. Falls eine Indikation für Psychotherapie vorliegen könnte,
werden weitere Vorgespräche durchgeführt (maximal fünf bis acht). Danach wird
eine Absprache getroffen, ob eine Behandlung in Form von Psychotherapie
notwendig und sinnvoll ist und in welchem Umfang Psychotherapie bei der
Krankenkasse beantragt werden soll. Falls es zu einem Antrag bei der
Krankenkasse kommt, muss diese die Notwendigkeit überprüfen und erstellt danach
einen Bescheid für den Patienten. Die Bearbeitung durch die Krankenkasse dauert
derzeit vier bis acht Wochen.
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Wie wirkt Psychotherapie?
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen eingesetzte Psychotherapie versucht,
ein Störungsbild durch Gespräche mit dem Patienten zu bessern. Der Ansatz bei
der Psychoanalyse und den daraus abgeleiteten Verfahren (tiefenpsychologisch
fundierte Einzeltherapie, tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie) ist
grundsätzlich, dass bei dem Patienten unbewusste Konflikte oder seelische
Belastungen wirksam sind, die eine pathogene (krankmachende) Wirkung in Form von
Symptomen oder Beziehungsstörungen entwickelt haben. Dies führt in der Regel zu
einem erheblichen Leidensdruck und zu einer Einschränkung der Lebensqualität.
Solche Symptome sind beispielsweise depressive Niedergeschlagenheit,
psychosomatische Beschwerden, Angstzustände ohne realen Anlass oder
Zwangssymptome. Psychotherapie zielt darauf, dass sich der Patient im Gespräch
mit dem Therapeuten mit seinem inneren Geschehen beschäftigt und einen
allmählichen Zugang findet, damit die unbewussten Konflikte von ihm bearbeitet
und schließlich verarbeitet werden können. Die psychoanalytischen Verfahren
zielen darauf, dass der Patient umfassend lernt, seine seelischen Abläufe besser
zu erspüren und zu verstehen, um zukünftig neurotische Konfliktstrukturen zu
vermeiden.
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Welche Art Psychotherapie ist die richtige für mich?
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für die
folgenden Verfahren übernommen: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch
fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse.
In der Praxis Ritter & Gerstner werden die psychoanalytischen Verfahren
(tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie, tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie und psychoanalytische Psychotherapie für Erwachsene, Jugendliche
und Kinder) angeboten. Außerhalb der Kassenärztlichen Versorgung gibt es einen
Markt für weitere Therapieangebote, die jedoch vom Patienten selbst bezahlt
werden müssen und deren Qualität häufig mehr als fraglich ist.
In die gesetzliche Krankenversicherung haben nur diejenigen Verfahren Aufnahme
gefunden, die ihre Wirksamkeit wissenschaftlich über einen langen Zeitraum
nachgewiesen haben und die über ein überprüftes Konzept und eine entsprechende
methodische Herangehensweise verfügen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass
der Patient nicht mit unabgesicherten Psychotherapieverfahren behandelt wird,
sondern nur mit ausreichend fundierten. Entsprechend prüft die Kassenärztliche
Vereinigung vor der Zulassung des jeweiligen Psychotherapeuten seine
Qualifikation. Dabei sind nach dem Studium der Medizin oder der Psychologie
(zusätzlich Sozialpädagogik bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie)
mehrjährige Zusatzausbildungen in dem jeweiligen Psychotherapieverfahren
nachzuweisen und bereits umfangreiche Erfahrungen in der Behandlung von
Patienten. Dadurch ist die Kassenzulassung eines Psychotherapeuten wichtiges
Qualitätsmerkmal.
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Werden in der Psychotherapie Medikamente eingesetzt?
Der Psychologische Psychotherapeut verordnet keine Medikamente. In der Regel
kommt die psychotherapeutische Behandlung ohne medikamentöse Mitbehandlung aus.
In bestimmten Notfällen wird jedoch der Hausarzt oder ein Facharzt
eingeschaltet, damit vorübergehend eine Stützung über Psychopharmaka erfolgen
kann. Zielsetzung einer Psychotherapie ist es, eine dauerhafte Einnahme von
Psychopharmaka überflüssig zu machen.
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Was ist der Unterschied zwischen einer tiefenpsychologisch fundierten
Psychotherapie und einer Psychoanalyse?
Der Unterschied bezieht sich einmal auf die Rahmenbedingungen der
Psychotherapie, zum anderen auf die Zielsetzungen. Die tiefenpsychologisch
fundierte Psychotherapie wird im Sitzen durchgeführt, und zwar mit ein bis zwei
Behandlungsstunden pro Woche auf einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren.
Demgegenüber findet die psychoanalytische Psychotherapie im Liegen auf der Couch
statt. Es werden zwei bis vier Behandlungsstunden pro Woche durchgeführt, und
die Behandlung dauert zwei bis vier Jahre.
Bei der tiefenpsychologischen Behandlung werden in erster Linie aktuell wirksame
Konflikte im Patienten und in seinen Beziehungen behandelt, demgegenüber
versucht die Psychoanalyse umfassend, die Grundlagen neurotischer Konflikte in
den Prägungen der Kindheit aufzudecken und zu verändern.
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Warum liegt man bei einer Psychoanalyse auf der Couch?
Die Psychoanalyse ist ein Verfahren, das von Sigmund Freud begründet worden ist
und seitdem in verschiedene Richtungen weiterentwickelt wurde. Bereits bei Freud
wurde als Arbeitsmittel die Behandlungscouch eingesetzt. Ziel dieser
Behandlungsform ist, dass der Patient seinen Analytiker nicht sehen kann und
daher von dessen Reaktionen wenig beeinflusst wird. Das Liegen auf der Couch
fördert den Versuch des Patienten, frühere Erlebnisweisen und innere Konflikte
wieder aufzudecken. Dazu dienen die Einfälle des Patienten, seine Träume und
Phantasien.
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Warum schweigt der Analytiker häufig in der Psychoanalyse?
Innerhalb einer Psychoanalyse ist es wichtig, dass der Patient über seine
Schilderungen (Assoziationen, Träume, Phantasien und Alltagsgeschehen) einen
Zugang zu seinen unbewussten Gefühlen und Konflikten bekommt. Es ist der
Versuch, sich selbst zu erkunden. Dabei greift der Analytiker häufig wenig ein,
um den Strom der Assoziationen nicht zu unterbrechen und zu kanalisieren.
Außerdem dient der Analytiker bei vielen Konflikten wie eine Art Spiegel und der
Patient soll seine Gefühle und Eindrücke auf ihn richten. Um diesen Prozess zu
fördern, hält sich der Analytiker zusätzlich mit Eingriffen in das
therapeutische Geschehen zurück.
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Was ist das Ziel einer Psychoanalyse?
Grundlegendes Ziel der Psychoanalyse ist, die neurotischen Konflikte aufzulösen
und die emotionalen Mangelzustände zu bessern. Dadurch soll die Arbeits- und
Liebesfähigkeit des Patienten wieder langfristig hergestellt werden.
Psychoanalyse zielt damit nicht auf eine kurzfristige Besserung oder
Unterdrückung von Symptomen, sondern auf eine langfristige Veränderung der
Charakterstrukturen und eine Stabilisierung des Ichs. Über die Psychoanalyse
kann der Patient allmählich seine Bedürfnisse, Gefühle und Interessen entdecken,
ihre unbewussten Anteile erkunden, und er wird dadurch besser in die Lage
versetzt, sich mehr zu akzeptieren und sich in Beziehungen einzubringen.
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Wie ist Psychotherapie bei den privat Versicherten geregelt?
Der Umfang der Psychotherapie ist bei den verschiedenen privaten
Krankenversicherungen unterschiedlich. Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlen
pro Jahr (häufig 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in Anspruch
genommen werden können. Manche Gesellschaften sehen, ähnlich wie bei den
gesetzlichen Krankenkassen, vor, dass zunächst eine Prüfung des Antrages erfolgt
und dann über die beantragte Stundenzahl für Psychotherapie entschieden wird.
Einige wenige Krankenversicherungen lehnen die Kostenübernahme bei
psychologischen Psychotherapeuten ab, obwohl seit dem Inkrafttreten des
Psychotherapeutengesetzes (01.01.1999) eine Gleichbehandlung ärztlicher und
psychologischer Psychotherapeuten vorgesehen ist.
Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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Wie ist die Regelung für Beihilfeberechtigte?
Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für
Psychotherapie. Dort ist einheitlich geregelt, dass eine Kostenübernahme für die
Verfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und
Psychoanalyse besteht. Falls mehr als 10 Sitzungen Psychotherapie erforderlich
sind, muss ein entsprechend Antrag bei der Beihilfestelle vorab gestellt werden.
Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dann dem
Bescheid der Beihilfestelle entsprechend an. Die Abrechnung für
Beihilfeberechtigte richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und
der analogen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die jeweiligen Honorarsätze der
beiden Gebührenordnungen sind identisch.
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