Antragsverfahren

 

Startseite
Aktuelles
Dipl.-Sozpäd. Gerstner
Dipl.-Psych. Ritter
Fotos der Praxis
FAQ - häufige Fragen
Praxis-Info
Stellenangebot
Impressum

Mitglieder von Krankenkassen

Bei allen gesetzlichen Krankenkassen ist Psychotherapie bei Vorliegen der Notwendigkeit (Indikation) eine Pflichtleistung. Das Antragsverfahren und der Umfang der Kostenübernahme sind durch Richtlinien geregelt.


Privatpatienten und Beihilfe

Psychotherapie ist im Leistungsvertrag fast aller Privatpatienten enthalten, der genaue Umfang sollte bei der Krankenversicherung vor der Antragstellung erfragt werden. Bei der Beihilfe für Beamte ist die Psychotherapie durch die Beihilfevorschriften geregelt. Die Abrechnung richtet sich nach der GOÄ/GOP.


Anmeldung

Bei der Anmeldung im Sekretariat der Praxis wird der Termin für ein ausführliches Erstgespräch vergeben. Zu diesem kommen die Eltern von Kindern unter 14 Jahren zunächst allein. Jugendliche ab 14 Jahren können das Erstgespräch entweder mit den Eltern zusammen oder allein wahrnehmen. Eltern, Jugendliche und Kinder können den Psychotherapeuten direkt aufsuchen, eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich. Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt über die Versichertenkarte des Kindes bzw. Jugendlichen.
Weitere Information


Diagnostik

Das Erstgespräch dient dazu, die Beschwerden psychologisch einzuordnen. Für die Einleitung einer Psychotherapie sind weitere Vorgespräche (6 bis 9 Sitzungen je nach Therapieverfahren) erforderlich (Angaben zur frühkindlichen Entwicklung, zum Lebenslauf der Elternteile und testpsychologische Verfahren beim Kind oder Jugendlichen). Die Kosten für die Diagnostik werden ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.


Kassenantrag

Für die Bewilligung einer Psychotherapie durch einen Kostenträger (Krankenkasse, Beihilfestelle, Private Krankenversicherung) ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Das Mitglied der Krankenkasse erhält danach einen Bescheid mit Angabe der bewilligten Behandlungsstunden (Therapiesitzungen und begleitende Elterngespräche).